ZFA Aufstiegsfortbildungen

Aufstiegsfortbildung

Karrierewege für Zahnmedizinische Fachangestellte — ZMP, ZMF, ZMV, DH.

ZMPZMFZMVDH

Die Aufstiegsfortbildungen bieten einen wichtigen Schritt zur beruflichen Qualifikation. Sie richten sich nach der Fortbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. In vielen praktischen Übungen vertiefen Sie Ihr Wissen Schritt für Schritt.

Geschichte der ZFA-Emanzipation

Ab 1990 begann an der Akademie Karlsruhe ein Kapitel, das den Berufsalltag von Zahnarzthelferinnen bundesweit verändern sollte. Die Aufstiegsfortbildungen entwickelten sich zum Sprungbrett in eine neue Berufsidentität.

„Ich war die erste ZMF, die eigenständig Prophylaxe durchgeführt hat. Ich wusste, dass das ein Wendepunkt ist — nicht nur für mich, sondern für alle ZFA in Deutschland."
— Nadja Pfister, ZMF, Karlsruhe 1990

Ihre Karrierewege

ZMP

Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/-in

Prophylaxe, Prävention, Patientenaufklärung

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ZMF

Zahnmedizinische/r Fachassistent/-in

Erweiterte klinische Tätigkeiten

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ZMV

Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/-in

Praxismanagement, Abrechnung, Organisation

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DH

Dentalhygieniker/-in

Parodontologie, Prävention, eigenverantwortliche Behandlung

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Weitere Aufstiegsfortbildungen

Gruppen- und Individualprophylaxe
Provisorien
Fissurenversiegelung
Kombinationskurs Standard
KFO – Hilfeleistung
Praxisverwaltung

Förderfinder

Welche Förderung können Sie bekommen? Finden Sie es in 60 Sekunden heraus.

Aufstiegs-BAföG (AFBG)

bis 15.000 €

Zur Finanzierung von ZMP, ZMV, ZMF, DH. Zuschussanteil: 50 %. Jetzt digital beantragbar. Einkommensunabhängig!

Infos beim BMBF →

Weiterbildungsstipendium LZK BW

Gefördert

Gefördert vom BMBF. Voraussetzung: ZFA-Abschlussprüfung mit Note „besser als gut". Geförderte Abschlüsse: ZMP und ZMV.

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ESF+ Förderung

bis 50 %

Europäischer Sozialfonds — für ZMP, ZMV, DH, ZMF. Zuschüsse bis 50 % der Kurskosten möglich. Infos auf Anfrage.

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Bildungsprämie

bis 500 €

Prämiengutschein für Weiterbildung. Einkommensgrenze: 20.000 € (40.000 € bei gemeinsamer Veranlagung). Einmal pro Jahr.

Infos zur Bildungsprämie →
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